Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler
Wir sind eine Gemeinschaft, welche sich gegenseitig hilft und unterstützt. Freundliches Grüssen, anständiges Auftreten, höfliches Verhalten – das sind eigentlich Selbstverständlichkeiten für uns. Wir achten auf eine saubere Umwelt und helfen mit, auf dem Schulhausareal Ordnung zu halten. Pünktlichkeit ist nötig, um einen geregelten Tagesablauf zu garantieren.
Die Hausordnung gewährleistet einen vernünftigen Ablauf des Unterrichts. Es braucht Einsatz, Rücksicht und Toleranz, denn das Zusammenleben in unserem Schulhaus kann nur funktionieren, wenn gemeinsame Regeln vereinbart und eingehalten werden. Eine einfache Feststellung –
und doch klappt das nicht immer in allen Bereichen gleich gut. Immer wieder geführte Diskussionen und Gespräche über Vorfälle, Verhaltensweisen, über die nötige gegenseitige Achtung und das vernünftige Benehmen bringen nicht immer die erhofften Einsichten.
Die „Minimals“ sind für unsere Schule die Mindestanforderung in diesen Belangen. Sie sind nicht verhandelbar. Die Klassen erarbeiten zusätzliche Regeln, welche der eigenen Situation entsprechen.
Unsere 6 „Minimals“
Mit den „Minimals“ bezeichnen wir die 6 Regeln, welche die Basis für das funktionierende Zusammenleben an der Schule bilden. Die Schülerinnen und Schüler müssen diese Regeln kennen und akzeptieren lernen. Sie sind nicht verhandelbar.
- Respekt
An unserer Schule sollen sich alle respektvoll begegnen und gemeinsam die Verantwortung dafür übernehmen, dass eine positive Lernatmosphäre entstehen kann:
Ich vermeide beleidigende Äusserungen und übe weder verbale noch körperliche Gewalt aus.
Ich respektiere fremdes Eigentum, beschädige nichts und frage, bevor ich etwas ausleihe.
2. Unterrichtsbesuch
Ich bin pünktlich und besuche den Unterricht lückenlos.
Ich sitze bei Unterrichtsbeginn am Platz und habe das benötigte Material bereit.
Bei Absenzen melden mich meine Eltern im Sekretariat ab.
3. Sauberkeit
Ich halte mein Klassenzimmer, das Schulhaus und das Schulareal sauber.
Ich trenne den Abfall und entsorge ihn am richtigen Ort.
4. Kleidung
Wir erwarten,dass die Schülerinnen und Schüler in angemessener Kleidung zur Schule kommen.
Grenzen setzen wir bei:
- Kleidungsstücke mit diskriminierenden, extremistischen, Drogen oder Gewalt verherrlichenden Aussagen
- Aufreizender Kleidung
- Kopfbedeckungen
5. Drogen
Ich halte mich an das generelle Drogenverbot auf dem gesamten Schulareal sowie bei sämtlichen Schulanlässen (Rauchen, Alkohol etc.)
6. Smartphone
Mein Smartphone darf ich in den Schulgebäuden nicht benutzen (Ausnahme, die Lehrperson erlaubt es zu Unterrichtszwecken). Das Smartphone sowie auch die Kopfhörer sind nicht sichtbar versorgt.
Im Juli 2024/Schuldirektion
Werden Regeln nicht eingehalten, können Sanktionen folgen. So können die Schülerinnen und Schüler jederzeit ausserhalb des Unterrichts zurückbehalten werden (Art. 66 des Reglements zum Schulgesetz) und es können zusätzliche Hausaufgaben erteilt werden.
Eine weitere Massnahme ist die Benachrichtigung der Eltern durch einen Brief. Diese Nachricht hält Ort, Zeit und Vorfall fest und kann ohne weiteren Kommentar sein.
Die schriftliche Verwarnung oder die im Reglement zum Schulgesetz vorgesehenen disziplinarischen Massnahmen (Art. 67: Verweis, Androhung des vorübergehenden Schulausschlusses, befristeter Schulausschluss) werden bei schwerwiegenden Störungen und ernsten Vorfällen ausgesprochen.
Die Direktion, die Lehrerinnen und Lehrer sind überzeugt, dass einsichtiges Handeln immer an erster Stelle stehen soll. Gleichzeitig beeinträchtigen unangepasste Verhaltensweisen die Qualität des Unterrichtes und den ganzen Schulhausbetrieb. Wenn wir dies verhindern möchten, dann auch aus Achtung für die grosse Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler.
Freundliche Grüsse
Patrick Furter, Schuldirektor