14. Bestimmungen über das 12H Schuljahr

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten ein 12. Schuljahres zu absolvieren:

  • Eine Schülerin oder ein Schüler besucht im 12. Schuljahr die 9. Klasse, da sie oder er im Verlaufe der obligatorischen Schulzeit eine Klasse wiederholt hat. Der Kindergarten wird nicht gerechnet.
  • Das 12. Schuljahr wird gemäss den «Bestimmungen über die Durchlässigkeit innerhalb der OS», Art. 4.4 in einer leistungsstärkeren Abteilung der OS absolviert.
  • Das 12. Schuljahr wird im Rahmen des Schüleraustausches im jeweils anderssprachigen Kantonsteil besucht: partnersprachliches 10. Schuljahr, französisch oder deutsch.